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Die wichtigsten Steuertermine für Unternehmer


Zwei Leute die an einem Schreibtisch sitzen mit zwei Laptops, jede Menge Notizen zur Übersicht für die wichtigsten Steuertermine für Unternehmen
Steuertermine für Unternehmer

Als Unternehmer ist es wichtig, die verschiedenen steuerlichen Fristen und Termine im Auge zu behalten, um steuerliche Strafen und Sanktionen zu vermeiden. In diesem Beitrag werden wir die wichtigsten Steuertermine für Unternehmer beleuchten und Ihnen dabei helfen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen.


 

  1. Einkommensteuererklärung: Die Einkommensteuererklärung ist eine der wichtigsten steuerlichen Pflichten für Unternehmer.  Die Frist zur elektronischen Einreichung der Einkommensteuererklärung, ist der 30. Juni des Folgejahres (bei Einreichung in Papierform – nur wenn elektronische Übermittlung unzumutbar – bis 30. April des Folgejahres)..

  2. Umsatzsteuervoranmeldung: Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen.  Die Frist zur Einreichung ist der 15. des Zweitfolgemonats (Jänner z.B. am 15. März) bzw. bei vierteljährlichem Voranmeldezeitraum der 15. des Zweitfolgemonats nach Ablauf des Quartals (z.B. 15. Mai).

  3. Lohnabgaben: Unternehmer, die Mitarbeiter beschäftigen, müssen eine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (via ELDA/ÖGK) durchführen und die entsprechenden  Abgaben abführen.  Die Beitragsgrundlagenmeldung und Bezahlung der Abgaben hat bis spätestens 15. des Folgemonats zu erfolgen.

  4. Vorauszahlungen: Unternehmer können verpflichtet sein, Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- und Körperschaftsteuer zu leisten. Die Fristen zur Bezahlung der Vorauszahlungen sind viermal jährlich, und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich grundsätzlich nach der festgestellten Steuerhöhe der zuletzt veranlagten Steuererklärung und einer Erhöhung von 5%. Sollten die zu erwartenden Gewinne geringer ausfallen, kann mit einem entsprechenden Antrag bis spätestens 30. September die Vorauszahlung herabgesetzt werden.

  5. Jahresabschluss: Unternehmer, die eine Kapitalgesellschaft oder eine andere rechnungslegungspflichtige Rechtsform haben, müssen regelmäßig einen Jahresabschluss erstellen und beim Firmenbuch einreichen. Die Frist zur Einreichung ist der 30. September des Folgejahres.


 

Indem Sie die wichtigsten Steuertermine im Auge behalten und Ihre steuerlichen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen, können Sie steuerliche Strafen und Sanktionen vermeiden und Ihr Unternehmen auf solide finanzielle Grundlagen stellen. Holen Sie sich bei Bedarf professionelle Unterstützung von einem steuerlichen Berater , um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und Ihre steuerliche Situation optimal gestalten.

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